Kommission
Dein Brautkleid in
Kommission geben
Du möchtest dein Brautkleid gerne verkaufen?
Prima! Dann bist du hier genau richtig. Bei mir kannst du dein Brautkleid in Kommission geben. Ein Ankauf ist allerdings nicht möglich.
Voraussetzungen
Das Kleid darf max. 5 Jahre alt sein.
Deine normale Konfektionsgröße liegt zwischen 34 – 44.
Der Kaufpreis des Kleides betrug mindestens 1.000€. Die Rechnung/Abbuchungsbeleg liegt als Nachweis vor.
Das Kleid hat keine groben Beschädigungen.
Das Kleid wurde nach dem Tragen professionell gereinigt.
(Wenn nicht kann ich dir gern eine Reinigung empfehlen.)
Ablauf
Zunächst sende mir bitte eine Mail mit allen für mich wichtigen Infos. (siehe unten)
Wir vereinbaren vertraglich eine Summe, die du ohne jegliche Abzüge nach Verkauf erhältst.
Du bringst mir Dein Brautkleid und ich sehe es mir genau an, während du dir den Vertag durchlesen kannst.
Zunächst nehme ich dein Brautkleid für drei bis sechs Monate in Kommission.
Sollte dein Kleid innerhalb des vereinbarten Zeitraums nicht verkauft worden sein, ist eine Verlängerung des Vertrags möglich oder du nimmst dein Kleid zurück.
An keiner Stelle kommen Kosten auf dich zu.
Wichtige Infos
Welche Kleidergröße trägst du?
Welche Änderungen hast du machen lassen?
Auf welche Körpergröße + Absatzhöhe ist es gekürzt?
Von welchem Label ist dein Kleid, welche Farbe hat es und wo/wann hast du es gekauft?
Gibt es Mängel und hast du dein Kleid professionell reinigen lassen?
Welche Accessoires möchtest du mitverkaufen?
Welche Preisvorstellungen hast du?
Sende mir bitte unbedingt ein Bild der Rechnung mit.
Bewertungen
Häufige Fragen
Du hast eine andere Frage? Dann kontaktiere mich gern.
Welche Summe bleibt am Ende für mich übrig?
Die Kommissionssumme vereinbaren wir, bevor du mir das Brautkleid bringst. Diese wird vertraglich festgehalten und du bekommst diese bei Verkauf des Kleides zu 100%. Rabatte oder Preissenkungen gehen von meinem Gewinn ab. Du merkst davon nichts.
Was ist, wenn mein Brautkleid nicht verkauft wird?
Wenn Dein Brautkleid sich innerhalb der Vertragslaufzeit nicht verkauft, holst du es einfach wieder ab oder wir verlängern die Vertragslaufzeit.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Es kommen an keinem Punkt Kosten auf dich zu. Weder musst du eine Provision zahlen wenn das Brautkleid verkauft wird, noch muss du etwas zahlen, wenn ich dein Hochzeitskleid nicht verkaufe.
Solltest wir vereinbaren, dass du mir Dein Kleid per Post sendest oder ich es dir bei Nicht-Verkauf zurücksenden soll, trägst du jedoch die Portokosten.
Kann ich dir mein Brautkleid auch zusenden?
Am liebsten lasse ich mir die Brautkleider persönlich bringen. Um es auf mögliche Mängel zu untersuchen, ziehe ich das Kleid auf eine Puppe und zeige mögliche Löcher, Risse, etc. gern direkt, um sie dann auch im Vertrag aufzunehmen.
Oft kommt es vor, das mir ein Brautkleid gebracht wird und ich Mängel finde, die der Besitzerin gar nicht bekannt waren. Wird mir das Kleid per Post gesendet, halte ich solche Mängel fotografisch fest und sende diese mit dem Vertrag zu. Das passiert dann natürlich alles auf Vertrauensbasis.
Bei ungetragenen Brautkleidern ist ein Postversand jedoch absolut kein Problem.